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   BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 20/58   

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https://dejure.org/1959,1596
BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 20/58 (https://dejure.org/1959,1596)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1959 - 6 RKa 20/58 (https://dejure.org/1959,1596)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1959 - 6 RKa 20/58 (https://dejure.org/1959,1596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegeg die Zulassung des Konkurrenten durch den Berufungsausschuss; Zulassung eines Zahnarztes zur Kassenpraxis; Anwendung einer neuen Rechtslage bei der Entscheidung des Berufungsausschusses; Auswahlgrundsätze für den Berufungsausschuss; Berücksichtigung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Gegenstand des Verfahrens vor dem SG in kassen- (zahn)ärztlichen Auswahlstreitigkeiten - Verhältnis von ZO-Zahnärzte § 22 Abs. 2 zu RVO § 368 Abs. 2 Nr. 11

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.11.1957 - 6 RKa 3/56

    SchwBG § 36 über die bevorzugte Berufszulassung ist auch bei der

    Auszug aus BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 20/58
    im Urteil vom 6. November 1957 (6 RKa 3/56 = BSG. 6/59) entschieden habe, nur sehr gewichtige andere Gründe die Schwerbeschädigteneigenschaft ausgleichen könnten.
  • BSG, 30.10.1959 - 6 RKa 14/59
    Auszug aus BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 20/58
    Bei Auswahlstreitigkeiten wird die genannte Übergangsvorschrift daher in der Regel keine Anwendung finden können, da der Besserstellung eines Beteiligten nach altem Recht im allgemeinen die Schlechterstellung eines anderen Bewerbers entsprechen wird, so daß - wie auch im vorliegenden Fall - die Vorschriften des alten Rechts nicht für alle am Verfahren beteiligten Ärzte günstiger sind (vgl. Hess-Venter, Handbuch des Kassenarztrechts, Bd. 1, S. 367 f.; Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.1959, 6 RKa 14/59).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Wie die Beklagte in dem selbständig anfechtbaren Beschwerdebescheid (BSGE 11, 119, 120 f) und das SG zutreffend entschieden haben, ist der nachträglich zuerkannte Anspruch auf einen Ausgleich nach § 85 SVG (hier idF vom 9. Oktober 1980 -BGBl I 1957-/22. Dezember 1981 -BGBl I 1523-; für die spätere Zeit idF vom 21. April 1983 -BGBl I 457-/23. Juni 1986 -BGBl I 915-) nicht nach § 44 SGB I zu verzinsen.
  • BSG, 30.09.1983 - 6 RKa 33/82

    Widerruf der Beteiligung - Leitender Krankenhausarzt - Ambulante kassenärztliche

    Auch wenn dies in Anbetracht der umfassenden Entscheidungsbefugnis des Beklagten als zweiter Verwaltungsinstanz (§ 368b Abs. 4 RVO) rechtlichen Bedenken begegnet (BSGE 8, 185, 191f.; 9, 282, 284; 11, 119, 120), wäre die Entscheidung des SG für die Beteiligten bindend (§ 141 Abs. 1 SGG).
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